Der Rat und das Parlament haben eine vorläufige Einigung über Teile des Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche erzielt, das darauf abzielt, die EU-Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.

 

  • Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche:
    Die Verordnung zielt darauf ab, die EU-Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu harmonisieren und Schlupflöcher zu schließen, die von Kriminellen ausgenutzt werden.
  • Verpflichtete Unternehmen:
    Die Verordnung erweitert die Liste der Unternehmen, die Sorgfalts- und Meldepflichten gegenüber ihren Kunden haben, um neue Sektoren wie Krypto-Asset-Dienstleister, Händler von Luxusgütern, Kulturgütern und professionelle Fußballvereine.
  • Sorgfaltspflichten:
    Die Verordnung führt spezifische verstärkte Sorgfaltspflichtmaßnahmen für bestimmte Situationen ein, wie z.B. grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehungen für Krypto-Asset-Dienstleister, Geschäftsbeziehungen mit sehr vermögenden Privatpersonen oder Transaktionen mit Drittländern mit hohem Risiko.
  • Barzahlungen:
    Die Verordnung legt eine EU-weite Höchstgrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen fest, um die Geldwäsche zu erschweren, und verpflichtet die Verpflichteten, die Identität einer Person zu überprüfen, die gelegentlich eine Bargeldtransaktion zwischen 3.000 und 10.000 Euro durchführt.
  • Wirtschaftliches Eigentum:
    Die Verordnung präzisiert die Regeln zum wirtschaftlichen Eigentum, das sich auf Personen bezieht, die tatsächlich die Eigentumsvorteile einer juristischen Person kontrollieren oder genießen, und legt die Schwelle des wirtschaftlichen Eigentums auf 25 % fest. Die Verordnung sieht auch die rückwirkende Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums aller ausländischen Unternehmen, die Immobilien besitzen, bis zum 1. Januar 2014 vor.
  • Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche:
    Die Richtlinie befasst sich mit der Organisation nationaler Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche und verbessert die Transparenz der Register der wirtschaftlichen Eigentümer, die Befugnisse der Financial Intelligence Units (FIUs) und die Aufsichtsmechanismen.