Eins ist klar: professionelle Geldwäscheberatung gibt es nicht umsonst. Doch individuelle Präventionsberatung und unternehmensangepasste Konzepte rechnen sich. Sonst können von der BaFin verhängte Bußgelder für Nachlässigkeit oder gar Fehlverhalten bei Vorsorgemaßnahmen gegen Geldwäsche deutlich größere Löcher ins Budget reißen.

 

4,25 Millionen Euro Strafe

 

So erst aktuell wieder geschehen bei der Smartphonebank N26 aus Berlin, an der namhafte deutsche und internationale Unternehmen beteiligt sind: 4,25 Millionen Euro Strafe für Mängel bei der Transaktionsüberwachung sowie Kundenidentifikation bzw. Kundenverifikation.

 

Unternehmensprozesse auf Einhaltung der Geldwäschevorgaben prüfen

 

So hohe Strafen sind (noch) selten, steigen aber mit zunehmender Sensitivität für das Thema Geldwäscheprävention. Lassen Sie sich deshalb von uns vorausschauend Ihr adaptiertes Geldwäschepräventionskonzept erstellen – und bauen Sie wirksam vor! Denn Unwissenheit – oder übertriebener Spardrang – schützen vor Strafe nicht. Gute Geldwäscheprävention dagegen schon: mit transparenten Strukturen, passenden Prozessen und dem guten Gefühl, dem steigenden Druck seitens der (Internet-)Kriminalität für Geldwäsche wirksame wie gesetzeskonforme Maßnahmen entgegen zu setzen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Geldwäsche.