Hätten Sie’s gewusst? Auch Stadtwerke sind vom Geldwäschegesetz (GwG) betroffen: als Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes müssen sie sich intensiv mit den entsprechenden Gesetzesvorgaben auseinandersetzen. Je nach Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit benötigen Stadtwerke überschaubare bis komplexe Sicherungsmaßnahmen. Bei passender Beratung und korrekter Umsetzung notwendiger Schritte unterstützen wir betroffene Institutionen sachlich korrekt und inhaltlich nachvollziehbar.
Die eigene Situation aus dem Blickwinkel des GwG betrachtet
Je nach vorhandener Wissenstiefe und verfügbarer Zeitkapazität setzt unsere Dienstleistung für Stadtwerke passgenau an: Sie erhalten von uns alle für Sie relevanten GwG-Informationen, die Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit haben. Dabei können wir bei der Definition von Geldwäsche in Bezug auf Ihre spezielle Situation beginnen oder gleich tiefer einsteigen mit der Besprechung konkreter Verdachtsmomente. Die Analyse möglicher Fallstricke bei Transaktionen und die Etablierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen gehören ebenfalls in unser Leistungsportfolio. Wir besprechen Ihre Branchen-und Produktrisiken, analysieren Geschäftspartnerrisiken, untersuchen mögliche geografische Risikoexpositionen und informieren Sie umfassend über Ihr individuelles Transaktionsrisiko/Geldwäscherisiko im Zusammenhang mit eingehenden Zahlungen.
Unsere Stärke – Ihr Vorteil: Verständlichkeit
Wir bereiten alles notwendige Wissen rund um die Geldwäscheprävention bei Strom-, Wasser- und Gasversorgern individuell auf, damit Sie und Ihre Mitarbeiter aus den Bereichen Vertrieb, Einkauf, Grundstücksangelegenheiten und Controlling mit konkreten Handlungsvorgaben sicher arbeiten. Unsere Compliance-Schulung schafft alltagstaugliche Mehrwerte. Somit erfüllen Sie alle Sorgfaltspflichten, gehen versiert mit dem notwendigen Verdachtsmeldewesen um und bauen präventiv ein angemessenes Geldwäsche-Risikomanagement auf. Für ein gutes Gefühl – auf Faktenbasis!
Gerne beraten wir Sie zu unseren Leistungen rund ums GwG. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf – wir sind kompetent und freundlich für Sie da.